Der lange Arm der Terrorgesetze
Der Staub der Twin Towers hing noch in der Luft, als man uns Ende 2001 erklärte, ein Anti-Terror-Paket mit neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden und Freiheitseinschränkungen für die Bürger müsse her, um uns in dieser völlig neuartigen Bedrohungslage zu schützen. Niemand könne die Notwendigkeit bestreiten, persönliche Abstriche zu machen, langwierige Flughafenkontrollen über sich ergehen und den Staat ein Stück weiter in die eigenen vier Wände zu lassen. Grundrechtsparanoia ist in dieser Notlage unangebracht, und keine Sorge, die im Rekordtempo in Kraft gesetzten Terrorgesetze sind ja befristet! Bis die Bedrohung vorbei ist.
Dass dieses Ende der Bedrohung, die über die Jahre in Realität und politischer Rhetorik immer abstrakter wurde, nie kommen würde, schwante uns schon bei der Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes 2007. Nun hat sich die Regierung erneut auf die weitgehende »Verlängerung« des Anti-Terror-Pakets geeinigt. Die Begründung ist so einfach wie perfide: Geschieht ein Terroranschlag, beweist das die Notwendigkeit der Terrorgesetze. Geschieht nichts, ist das dem Erfolg der Gesetze geschuldet. Dass mit der Antiterrordatei tausende Menschen ohne belastende Anhaltspunkte unter Generalverdacht gestellt werden und allein durch die verlängerten Wartezeiten an Flughäfen ein kaum zu beziffernder wirtschaftlicher Schaden entsteht, während kaum handfeste Ermittlungserfolge vorzuweisen sind, spielt dabei keine Rolle.
Die dunkle Bedrohung
Man muss nicht besonders clever sein, um zu erkennen, dass »Befristung« eines Gesetzes nur der Zucker ist, der uns das Schlucken jedes Giftes für die freiheitliche Demokratie schmackhaft machen soll. Es als Kompromiss zu feiern, dass die Verlängerung der Terrorgesetze an eine erneute Befristung gekoppelt ist, ist regelrecht zynisch, so lange Befristung nur bedeutet, dass die Gesetze dann eben in ein paar Jahren unter einer weniger unbequemen Justizministerin unbefristet verlängert werden. Dass Leutheusser-Schnarrenberger sich darauf einlässt, kann nur zweierlei bedeuten: Maßlose Überschätzung der Stärke der FDP, wenn sie denkt, dass die in vier Jahren, wenn die nächste Verlängerung der Terrorgesetze ansteht, noch irgendeinen Einfluss auf die deutsche Sicherheitspolitik haben wird, oder die Aufgabe auch der letzten Reste eines bürgerrechtlichen Profils. Vermutlich ist der FDP eine kleine Steuersenkung in den kommenden Jahren auch einfach wichtiger.
Wir müssen uns davon verabschieden, der »Befristung« von Grundrechteabbau auch nur den geringsten Glauben zu schenken. Wenn sich die politische Lage zwischen Verabschiedung des Gesetzes und seiner Verlängerung nicht wesentlich verbessert, ist diese eine reine Formalie. Wenn sie sich verbessert, kann man ein repressives Gesetz auch ohne Befristung wieder rückgängig machen. Freiwillig werden die, die 2002 Terror geschrien haben, ihre Unterdrückungsinstrumente jedenfalls nicht aufgeben, sobald nur die unsichtbare Gefahr vorübergezogen ist. Ein grundrechtswidriges Gesetz wird durch seine Befristung nicht verfassungskonform.
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