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Junge PIRATEN

Der lange Arm der Terrorgesetze

Kommentare, Politik, Terrorismus, Überwachung – Donnerstag, der 30. Juni 2011

Der Staub der Twin Towers hing noch in der Luft, als man uns Ende 2001 erklärte, ein Anti-Terror-Paket mit neuen Befug­nis­sen für die Sicher­heits­be­hör­den und Frei­heits­ein­schrän­kun­gen für die Bür­ger müsse her, um uns in die­ser völ­lig neu­ar­ti­gen Bedro­hungs­lage zu schüt­zen. Nie­mand könne die Not­wen­dig­keit bestrei­ten, per­sön­li­che Abstri­che zu machen, lang­wie­rige Flug­ha­fen­kon­trol­len über sich erge­hen und den Staat ein Stück wei­ter in die eige­nen vier Wände zu las­sen. Grund­rechts­pa­ra­noia ist in die­ser Not­lage unan­ge­bracht, und keine Sorge, die im Rekord­tempo in Kraft gesetz­ten Ter­ror­ge­setze sind ja befris­tet! Bis die Bedro­hung vor­bei ist.

Dass die­ses Ende der Bedro­hung, die über die Jahre in Rea­li­tät und poli­ti­scher Rhe­to­rik immer abs­trak­ter wurde, nie kom­men würde, schwante uns schon bei der Ver­län­ge­rung des Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fungs­ge­set­zes 2007. Nun hat sich die Regie­rung erneut auf die weit­ge­hende »Ver­län­ge­rung« des Anti-Terror-Pakets geei­nigt. Die Begrün­dung ist so ein­fach wie per­fide: Geschieht ein Ter­ror­an­schlag, beweist das die Not­wen­dig­keit der Ter­ror­ge­setze. Geschieht nichts, ist das dem Erfolg der Gesetze geschul­det. Dass mit der Anti­ter­ror­da­tei tau­sende Men­schen ohne belas­tende Anhalts­punkte unter Gene­ral­ver­dacht gestellt wer­den und allein durch die ver­län­ger­ten War­te­zei­ten an Flug­hä­fen ein kaum zu bezif­fern­der wirt­schaft­li­cher Scha­den ent­steht, wäh­rend kaum hand­feste Ermitt­lungs­er­folge vor­zu­wei­sen sind, spielt dabei keine Rolle.

Die dunkle Bedrohung

Man muss nicht beson­ders cle­ver sein, um zu erken­nen, dass »Befris­tung« eines Geset­zes nur der Zucker ist, der uns das Schlu­cken jedes Gif­tes für die frei­heit­li­che Demo­kra­tie schmack­haft machen soll. Es als Kom­pro­miss zu fei­ern, dass die Ver­län­ge­rung der Ter­ror­ge­setze an eine erneute Befris­tung gekop­pelt ist, ist regel­recht zynisch, so lange Befris­tung nur bedeu­tet, dass die Gesetze dann eben in ein paar Jah­ren unter einer weni­ger unbe­que­men Jus­tiz­mi­nis­te­rin unbe­fris­tet ver­län­gert wer­den. Dass Leutheusser-Schnarrenberger sich dar­auf ein­lässt, kann nur zwei­er­lei bedeu­ten: Maß­lose Über­schät­zung der Stärke der FDP, wenn sie denkt, dass die in vier Jah­ren, wenn die nächste Ver­län­ge­rung der Ter­ror­ge­setze ansteht, noch irgend­ei­nen Ein­fluss auf die deut­sche Sicher­heits­po­li­tik haben wird, oder die Auf­gabe auch der letz­ten Reste eines bür­ger­recht­li­chen Pro­fils. Ver­mut­lich ist der FDP eine kleine Steu­er­sen­kung in den kom­men­den Jah­ren auch ein­fach wichtiger.

Wir müs­sen uns davon ver­ab­schie­den, der »Befris­tung« von Grund­rech­te­ab­bau auch nur den gerings­ten Glau­ben zu schen­ken. Wenn sich die poli­ti­sche Lage zwi­schen Ver­ab­schie­dung des Geset­zes und sei­ner Ver­län­ge­rung nicht wesent­lich ver­bes­sert, ist diese eine reine For­ma­lie. Wenn sie sich ver­bes­sert, kann man ein repres­si­ves Gesetz auch ohne Befris­tung wie­der rück­gän­gig machen. Frei­wil­lig wer­den die, die 2002 Ter­ror geschrien haben, ihre Unter­drü­ckungs­in­stru­mente jeden­falls nicht auf­ge­ben, sobald nur die unsicht­bare Gefahr vor­über­ge­zo­gen ist. Ein grund­rechts­wid­ri­ges Gesetz wird durch seine Befris­tung nicht verfassungskonform.


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